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Allgemeine Geschäftsbedingungen der MAGE SUNOVATION GmbH

I.              Allgemeines

1.       Die nachfolgenden Vertragsbedingungen dieser AGB gelten für alle Vertragsabschlüsse die mit Abnehmern (Kunden) unserer Waren abgeschlossen werden. Dies betrifft aktuelle und zukünftige Kauf-, Tausch- und ähnliche Verträge. Hier­von abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, so­fern diese ausdrücklich von uns schriftlich anerkannt wurden oder zwingendem Recht entsprechen. Nichtäußerungen un­sererseits bezüglich abweichender Bedingungen gelten als Ablehnung.

2.     Im Sinne dieser Geschäftsbeziehung sind Verbraucher natürliche Personen, ohne dass diese einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nachgehen. Kunden, die bei der Sunovation eine Photovoltaikanlage oder Komponenten erwerben, um die daraus zu erzielende Energie gemäß den Bestimmungen des EEG an ein EVU (Elektro-Versorgungsunternehmen) einzuspeisen und zu verkaufen, gelten als Unternehmen. Unternehmen sind hierbei natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in eine Geschäftsbeziehung eingegangen wird und die somit in Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Im Sinne dieser Geschäftsbeziehung sind Kunden sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Unsere Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

3.     Grundsätzlich sind Produkte der Sunovation durch nachweislich qualifizierte Personen zu installieren. Eine Ausnahme bilden die direkt anwendbaren Produkte (z.B. Sonnenbahnindikator) aus unserem Web-Shop. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks des Vertrages getroffen wurden, sind dort schriftlich niedergelegt.

 

II.             Angebote und Vertragsabschluß

1.     Von uns erstellte schriftliche Angebote sind bezüglich Preis, Liefertermin und sonstiger Vereinbarungen freibleibend. Die Zusendung unserer Preislisten, Broschüren, Verkaufsunterlagen, Prospekte und weiterer Unterlagen verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Es gelten nur schriftliche Angaben als rechtsverbindlich. Für mündliche Auskünfte unserer Mitarbeiter übernehmen wir keinerlei Gewähr.

 2.     Vom Kunden unterzeichnete Bestellungen gelten als bindendes Angebot an uns. Wenn die kundenseitige Bestellung von uns innerhalb von vier Wochen ausgeführt oder schriftlich bestätigt worden ist, gilt diese als angenommen. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, so gilt die Vorlage einer Rechnung als Auftragsbestätigung. Eine Auftragsbestätigung gilt als kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Mündliche Bestellungen nehmen wir auf eigene Gefahr unserer Kunden an. Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

3.     Angaben bei der Modulproduktion durch die Sunovation hinsichtlich Maße, Eigenschaften und Gewicht auf Abbildungen, Beschreibungen, Broschüren, Prospekten etc. sind als Näherungswerte zu verstehen. Wir behalten uns Änderungen vor, insbesondere wenn diese Änderungen und Abweichungen als unwesentlich zu bezeichnen sind und die Verwendbarkeit des Produktes nicht beeinträchtigen. Im Falle von Irrtümern in Preislisten, Prospekten, Angeboten, Auftragsschreiben, Rechnungen, sonstigen Erklärungen etc. sind wir berechtigt, eine Korrektur und daraus resultierende Gutschriften bzw. Nachbelastungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Technische Änderungen bei der Handelsware sowie Änderungen in Form, Farbe, Material und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann eine zugesicherte Eigenschaft der Ware, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich mit dem Kunden vereinbart haben. Wir weisen daraufhin, dass produktionsbedingte technische Abweichungen der Leistungsdaten auftreten können, insbesondere im Hinblick auf Farbunterschiede sowie  Rahmenhöhe und Größe der Module oder Wechselrichter.

4.     Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unseren Zulieferern. Wir werden den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informieren und die Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten. Dadurch bedingte Verzugs-, Folge-, bzw. Vermögensschäden werden nicht übernommen. Betrifft die Behinderung der Selbstlieferung nur einzelne Teile der Gesamtlieferung, so sind wir ebenfalls zu einem Rücktritt des Vertrages berechtigt, es sei denn der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an einer Teillieferung. In letztgenanntem Fall werden wir hinsichtlich der Gegenstände, die von der nicht korrekten bzw. rechtzeitigen Selbstlieferung betroffen sind, von der Leistungspflicht befreit, ohne dass dies einer gesonderten Erklärung bedarf. Bei Nichtrücktritt vom Vertrag werden wir für die Dauer der nicht rechtzeitigen oder nicht korrekten Selbstlieferung von unserer Leistungspflicht freigestellt.

5.     Durch Hinweise sowie Produkt- und Leistungsbeschreibungen, oder auch Musterberechnungen wie Renditen, Liquiditätsplänen, Ertragsprognosen  oder Höhe der derzeitigen Einspeisevergütung, wird zwischen dem Kunden und der Sunovation kein gesonderter Beratervertrag geschlossen. Bei diesen beschreibenden Informationen handelt es sich um unverbindliche musterhafte Beispielrechnungen, die vom Kunden durch autorisierte Stellen, z.B. Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Bankberatern oder Mitgliedern anderen beratenden Berufsgruppen auf Vollständigkeit, Plausibilität und inhaltlicher Richtigkeit geprüft werden müssen. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass diese Informationen lediglich der Orientierung dienen und nicht kaufentscheidend waren.

6.     Von uns zur Verfügung gestellte Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen etc. sind unser geistiges Eigentum und dürfen ohne schriftliche Freigabe unsererseits nicht Dritten zugänglich gemacht werden.

7.     Für Daten der Hersteller bzw. Lieferanten, die zur Abgabe eines Angebotes herangezogen worden sind, können wir keine Gewährleistung übernehmen.

 

III.            Widerrufsrecht des Verbrauchers

1.     Der Verbraucher hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung zu widerrufen. Dies gilt nicht für Unternehmer iSd. § 14 BGB. Der Widerruf ist in Schriftform oder durch Rücksendung der ungebrauchten und unbeschädigten Ware an uns zu erklären. Zur Fristwahrung gilt der Nachweis des rechtzeitigen Eingangs bei uns.

2.     Der Verbraucher verpflichtet sich auf Leistung eines Wertersatzes für die bei der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung der Ware. Der Verbraucher hat das Recht, die Ware vorsichtig und sorgsam zu prüfen. Eine über diese Prüfung hinausgehende Nutzung führt zu einem Wertverlust, da die Ware nicht mehr als neu verkauft werden kann. Der Wertverlust ist durch den Verbraucher zu tragen.

3.     Die Rechtsfolge des Widerrufs ergibt sich aus § 357 BGB.

4.     Werden für den Verbraucher auf seine Bedürfnisse abgestimmte Produkte gefertigt oder geplant, so ist der Verbraucher verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs aufgelaufenen Kosten zu tragen.

 

IV.           Lieferungen

1.     Die Lieferungen erfolgen, soweit möglich, gemäß dem bestätigten Liefertermin. Hierbei sind wir zu Teillieferungen berechtigt, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.

2.     Eine Einhaltung der angegebenen Lieferzeit setzt eine vollständige Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und gegebenenfalls die Stellung vereinbarter Sicherheiten. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3.     Im Falle eines Annahmeverzuges durch den Kunden oder der schuldhaften Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen bzw. entstehenden Schaden zuzüglich etwaiger Mehraufwendungen (z.B. Einlagerung des Liefergegenstandes)  zu verlangen. Wir behalten uns weitergehende Ansprüche vor. Die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges der Kaufsache geht zum Zeitpunkt des Annahme- oder Schuldnerverzuges auf den Kunden über. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, wenn der Kunde mit dem Annahmeverzug zugleich in Schuldnerverzug gerät, bleiben vorbehalten.

4.     Fälle höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die wir auch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht hätten vermeiden können, z.B. Arbeitskämpfe bei uns oder unseren Zulieferern, Krieg, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, nicht rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung durch Zulieferer trotz Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes oder Aussperrungen) unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit und dem Umfang ihrer Wirkung unsere Lieferverpflichtung. Das gilt auch dann, wenn wir uns bereits im Lieferverzug befinden. Wir sind berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn uns die Vertragsfortsetzung aufgrund der Dauer der höheren Gewalt, auch unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden, nicht zumutbar ist. Wir werden den Kunden über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt und die voraussichtliche Dauer der Behinderung benachrichtigen. Soweit wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, werden wir die entsprechende Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.

 5.     Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug zu einer Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit führt.

 6.     Sofern der Lieferverzug nur auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unserer Vertreter oder einfachen (nicht leitenden) Erfüllungsgehilfen beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

 7.     Soweit neben der Lieferung auch die Installation der Ware Vertragsinhalt ist, hat der Kunde auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass die Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Der Kunde gestattet uns, und eventuell von uns beauftragten Dritten, wie z.B. Subunternehmer, den uneingeschränkten Zugang zu den Gebäuden und Gewerken, soweit dies zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistung erforderlich ist.

 Wird im Liefervertrag auf Incoterms verwiesen, so gilt aktuell die Fassung Incoterms 2000 ICC-Publikation Nr. 460.

 

 V.            Verpackung und Versand der Ware

1.     Die Versandart erfolgt nach unserem Ermessen, es sei denn der Kunde bestimmt diese. Wir übernehmen bei Eigenversand keine Gewähr für die auf Wahl des günstigen Versandes.

 2.     Grundsätzlich gilt der Versand ab Werk ohne Verpackung auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei Versand mit eigenen Fahrzeugen. Im Falle der Eigenlieferung sind wir berechtigt, Zufuhrkosten bis zur Höhe von Gebühren für vergleichbare andere Versandarten in Rechnung zu stellen. Der Gefahrenübergang bzgl. Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges der Ware geht mit dem Tage der Versandbereitschaft an den Kunden über.

 3.     Die Ware wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden auf seine Kosten versichert (Transport-, Verlust- und Bruchsicherung), desgl. gilt auch für Lagerversicherungen bei durch den Kunden zu verantwortenden Lieferverzögerungen.

 4.     Verpackungsmaterialien werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Verpackungsmaterialien werden nicht zurückgenommen. Werden Waren mit Europaletten angeliefert, können vom Kunden Tauschpaletten gestellt werden, andernfalls werden die Paletten entsprechend abgerechnet.

 5.     Bezüglich der Lieferung ist Folgendes zu beachten: Beschädigungen oder Fehllieferungen sind innerhalb von 48 Stunden schriftlich zu melden und zu dokumentieren, danach gemeldete Schäden oder Fehlmengen können nicht anerkannt werden. Im Interesse des Kunden sollten Sendungen mit sichtbaren Beschädigungen oder Spuren einer Beraubung nur unter Vorbehalt mit entsprechendem Vermerk auf den Lieferpapieren entgegengenommen werden. Es sind entsprechende amtliche Feststellungen bei dem Versandunternehmen (Post, Kurier, Bahn etc.) bzw. offizielle Schadensfeststellungen über den Spediteur, Fuhrunternehmer etc. zu beantragen. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr bereits am Tag der Versandbereitschaft auf ihn über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere einer Einlagerung) hat der Kunde zu tragen. Ist der Kunde Verbraucher, richtet sich der Gefahrübergang abweichend von dem Vorstehenden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

VI.           Preise

1.     Die genannten Preise sind bindend und verstehen sich in EURO rein Netto zuzüglich der zum Zeitpunkt der Abwicklung gültigen Mehrwertsteuer. Bei Auslandsgeschäften werden entsprechend angepasste Währungen und Vereinbarungen getroffen. Die Preise gelten ab Werk ohne Verpackung. Zölle oder andere Gebühren sind vom Kunden zu tragen.

 2.     Alle genannten Preise eines Angebotes beziehen sich auf die Erteilung des Gesamtauftrages. Werden nur einzelne Positionen aus dem Angebot beauftragt, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.

 3.     Bei Versandlieferungen besteht ein Mindestauftragswert von netto EUR 250,00 (ohne MwSt.). Bei einer Unterschreitung des Mindestauftragswertes berechnen wir anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von mind. EUR 25,00 netto (zzgl. MwSt.). Ausgenommen hiervon sind Online-Bestellungen in unserem Web-Shop.

 4.     Verzögert sich eine Lieferung um mehr als zwei Monate aus Gründen die nicht durch uns zu vertreten sind, sind wir berechtigt den am Tag der Lieferung gültigen Preis der Ware zu berechnen.

 5.     Sofern sich nicht aus dem Vertrag oder der Rechnung ausdrücklich etwas anderes ergibt, ist der Kunde verpflichtet, Rechnungsbeträge netto (ohne Abzug) in bar oder durch spesenfreie Überweisung auf eines unserer Konten sofort nach Erhalt zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

 6.     Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Dies gilt auch für Zurückbehaltungsrechte des Kunden. Ist der Kunde Verbraucher iSd § 13 BGB stehen ihm Zurückbehaltungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis ohne die Beschränkungen der Sätze 1 und 2 zu.

 

 VII.          Gewährleistungen und Reklamationen

1.     Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Fehlerhaftigkeit zu prüfen.

 2.     Bei Reklamationen wegen einer unvollständigen oder unrichtigen Lieferungen oder erkennbaren Mängeln der Ware gilt unter Unternehmern §377 BGB.

 3.     Eine Mängelrüge bedarf in jedem Falle der Schriftform.

 4.     Gewähr wird geleistet für die einwandfreie Beschaffenheit der von uns gelieferten Teile. Dies betrifft insbesondere zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit gemäß dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die nach dem Vertragsabschluß durch uns oder unseren Lieferanten vorgenommen werden, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.

 5.     Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer 1 Jahr, für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre, jeweils nach dem Gefahrenübergang (Übergabe der Ware an den Kunden)

 6.     Erstrangig erfolgt eine Nacherfüllung durch Nachbesserung, sollte dies nicht möglich sein, so liefern wir Ersatz. Während der Nacherfüllung sind ein Rücktritt vom Vertrag sowie eine Herabsetzung des Kaufpreises ausgeschlossen. Sollte eine Nacherfüllung fehlschlagen, dies gilt bei einem dritten vergeblichen Versuch der Nachbesserung, oder verweigern wir eine Nachbesserung, kann der Kunde nach seiner Wahl eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

 7.     Optische Abweichung berechtigen nicht zu einer Beanstandung.

 8.     PV-Module aus eigener Herstellung unseres Hauses sind Individualanfertigungen, die in Form und Gestaltung leicht voneinander abweichen können. Abweichungen berechtigen hierbei nicht zu einer Beanstandung.

 9.     Eine bloße Erwähnung oder Bezugnahme auf DIN-Normen oder anderer Zertifizierungsvorschriften dient der Zuordnung der Produkte und begründet keine zugesicherte Eigenschaft des Produktes, es sei denn, dass eine Zusicherung schriftlich vereinbart wurde. Ein Mangel aufgrund fehlender Zertifizierungen o.Ä. als fehlende Produkteigenschaft kann somit hieraus nicht abgeleitet werden.

 10.   Wird der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert, oder der Einbau durch nicht nachweislich Fachkundige vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch. Des Weiteren erlischt der Gewährleistungsanspruch, wenn gesetzliche oder durch uns bzw. unseren Lieferanten erlassene Einbau- und Handhabungsvorschriften nicht befolgt werden. Sollten für bestimmte Teile besondere Garantiebestimmungen des Herstellers bestehen, sind wir berechtigt diese anzuwenden, auch wenn diese dem Kunden nicht bekannt sein sollten. Der Kunde hat jederzeit das Recht diese entsprechend anzufordern.

 11.   Befinden sich beanstandete Teile nicht mehr am Bestimmungsort, sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Desgleichen gilt für Beanstandungen wegen unvollständiger oder nicht korrekter Lieferung, sowie erkennbarer Mängel, die nicht innerhalb von 48 Stunden (2 Werktage) nach der Lieferung schriftlich geltend gemacht wurden.

 12.   Beanstandete Waren sind stets frachtfrei mit entsprechend beigefügten Pack- und Kontrollzetteln an uns einzusenden.

 13.   Weitergehende Ansprüche wie z.B. Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen.

 14.   Bei Elektroinstallationen sind grundsätzlich die länderspezifischen, staatlichen/regionalen Vorschriften und die allgemein gültigen Regeln der Technik zu beachten.

 

 VIII.      Zahlungsbedingungen

1.     Die Rechnungen sind gemäß den zuvor vertraglich vereinbarten Zahlungszielen zu bezahlen. Skonto wird nur bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung gewährt. Sollte nichts anderweitig vereinbart worden sein, so erfolgen Zahlungen per Vorkasse.

 2.     Wir behalten uns grundsätzlich das Recht der Versendung gegen Nachnahme oder Vorkasse vor.

 3.     Bei einer vereinbarten Skontierung ist der Kunde zu einem Skontoabzug nur berechtigt, wenn der Zeitpunkt der Zahlung den Vereinbarungen entspricht. Sind zum Zeitpunkt der Skontierung noch offene Forderungen des Kunden anhängig, so erlischt die Berechtigung zur Skontierung. Die Geldschuld eines Verbrauchers hat in Höhe von 5% über dem Basissatz verzinst zu werden, bei Unternehmern liegt dieser 8% über dem Basissatz, wobei wir uns bei Unternehmern das Recht vorbehalten einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. §353 HGB bleibt unberührt.

 4.     Scheckzahlungen gelten erst nach deren Gutschrift als bewirkt. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen.

Stellt sich heraus, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nach Auftragserteilung verschlechtern oder stellt sich nach eingeholten Auskünften heraus, dass die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage steht, so sind wir berechtigt, auf Vorauskasse oder Sicherheiten zu bestehen. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden ohne Rücksicht der gewährten Zahlungsziele sämtlicher Forderungen zur unverzüglichen Barzahlung fällig. Im Falle eines Zahlungsverzuges seitens des Kunden sind wir berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen zu verweigern oder diese von einer Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Des Weiteren sind wir berechtigt, eine Nachfrist zu setzen und nach ergebnislosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden dann Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Anspruch nehmen.

 5.     Wird seitens des Kunden die Ware nicht abgenommen oder kann die Lieferung aufgrund von sonstigen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, sind wir, unter Befreiung von einer Lieferverpflichtung, dazu berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 1/3 des Auftragswertes zu verlangen. Handelt es sich bei der Ware um individuell erstellte Module und sind diese nicht anderweitig veräußerbar, so steht uns eine Entschädigung des Gesamtwertes der Ware zu.

 

 IX.           Eigentumsvorbehalt

1.     Waren werden grundsätzlich unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Bei Unternehmern betrifft das auch alle zukünftigen entstehenden zu befriedigenden Forderungen. Dies gilt auch, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Wird per Scheck gezahlt, gelten unsere Ansprüche erst dann als befriedigt, wenn dieser unwiderruflich unserem Konto gutgeschrieben ist.

 2.     Die Weiterveräußerung der im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist dem Kunden im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die Gestattung ist widerruflich. Eine Weiterveräußerung darf nur bei Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Andere, unsere Rechte beeinträchtigenden Verfügungen wie Sicherungsübereignung, Verpfändung und andere sind dem Kunden nicht gestattet. Hiermit tritt der Kunde alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder aus sonstigen Rechtsgründen hinsichtlich der Ware gegenwärtig oder später zustehenden Forderungen an uns ab. Hierbei nehmen wir die Abtretung an. Der Kunde hat uns jederzeit eine Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen zu übersenden. Der Schuldner ist seitens des Kunden über die Abtretung zu informieren. Er ist weiter verpflichtet, Forderungen und eine ladungsfähige Adresse der Schuldner an uns zu übermitteln mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind die Abtretung entsprechend aufzudecken. Um seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommen zu können, ist der Kunde berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen bis zur vollständigen Befriedigung unserer Forderungen einzuziehen. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich abzuführen.

 3.     Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

 4.     Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, sind wir berechtigt, neben dem Recht unseres Eigentumsvorbehaltes, auch das Recht gem. §326 BGB geltend zu machen.

 5.     Be- oder verarbeitet der Kunde die Ware zu einer neuen Sache weiter, so erwirbt er hiermit nach §950 BGB kein Eigentum an der Sache, ohne uns zu verpflichten. Die etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt für uns kostenneutral. Bei einer Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zu.

 

 X.            Haftung

1.     Wir haften nach nachgewiesener schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht maximal bis zum Wert der Ware. Andere Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

 2.     Eine Haftung wegen nachweislich schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

 3.     Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haften wir nur, wenn seitens des Kunden Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die auf grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz einschließlich grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit kein Nachweis über grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz erbracht werden kann, haften wir maximal nur mit dem Warenwert.

 4.     Im Falle eines Lieferverzuges ist eine Inanspruchnahme nur dann statthaft, wenn diese ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Eine Inanspruchnahme ist dann auf 0,5% des Lieferwertes für jede vollendete Woche bis zu einem Maximalwert von 5% beschränkt. Ansprüche aller Art können uns gegenüber durch Einrede, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Minderung oder Rücktritt nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme tritt nur dann in Kraft, wenn wir diese Ansprüche schriftlich anerkannt haben oder diese gerichtlich rechtskräftig festgestellt worden sind.

 5.     Im Falle des Zahlungsverzuges seitens unseres Kunden sind wir dazu berechtigt, unser Eigentum - unsere Vorbehaltsware herauszuverlangen und zu Lasten des Kunden abholen zu lassen. Eine Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt hierbei nicht als Vertragsrücktritt.

 

 XI.           Gerichtsstand und Erfüllungsort, Rechtswahl

1.     Ausschließlicher Erfüllungs- und Zahlungsort für Käufer und Verkäufer ist, soweit nicht anderslautend vereinbart, Elsenfeld am Main.

 2.     Für Kunden, die als juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen zu bezeichnen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten unser Hauptgeschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 3.     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

 

 XII.          Schlussbestimmung

Abänderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Freigabe und Bestätigung.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

AGB-Stand: April 2011